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13.08.2022: Bitte an alle Hundehalter - Nehmen Sie Ihren Hund an die Leine und beseitigen Sie den Hundekot!
Wir weisen noch einmal darauf hin, dass nach der seit dem 01.04.2007 in Kraft getretenen Polizeiverordnung der Gemeinde Buchenbach Leinenzwang für Hunde innerhalb von Baugebieten und im Innerort auf öffentlichen Straßen und Gehwegen besteht, d.h. Hunde sind an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Eine Zuwiderhandlung dieser Vorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Unberücksichtigt hiervon bleiben die Schadenersatzforderungen des Betroffenen.

Wir bitten zudem darum, den Hundekot zu beseitigen und die dafür bereitgestellten Hundekotbeutel sowie Mülleimer zu verwenden.

Bürgermeisteramt

- Ordnungsamt -