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Wohnsitz abmelden
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie ins Ausland umziehen oder eine Ihrer Wohnungen (zum Beispiel eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen. - Leistung
Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
Wenn Sie eine neue Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. - Leistung
Einzugstermin bestätigen (Wohnungsgeberbescheinigung)
Wer eine neue Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Falkensteig
Unteribental
Wagensteig