Suchergebnis
- Lebenslage
Rechtsfähigkeit
Rechtsfähig ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. - Lebenslage
Mit 15
Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu. - Lebenslage
Mit 21
Wenn Sie 21 Jahre alt werden, gilt für Sie: Führerschein: 21-Jährige können den Führerschein in den Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1 und D1E machen. - Lebenslage
Mit 18
Wenn Heranwachsende 18 Jahre alt werden, sind sie volljährig. - Lebenslage
Mit 17
Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu. - Lebenslage
Mit 14
Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu. - Lebenslage
Mit 16
Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu. - Lebenslage
Unter 14
Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu. - Lebenslage
Rechte und Pflichten
Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt. - Leistung
Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen ➚
Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind. - Lebenslage
Stiftungsverzeichnis
Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben. - Leistung
Stiftungsverzeichnis - Einsicht nehmen ➚
Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien (Stiftungsbehörden) führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben. - Lebenslage
Voraussetzungen für die Vereinsgründung
Im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nicht jeder Zusammenschluss mehrerer Personen ein Verein. - Leistung
Stiftungsverzeichnis - Auszug oder Vertretungsbescheinigung beantragen ➚
Sie möchten einen Auszug oder eine Vertretungsbescheinigung aus dem Stiftungsverzeichnis beantragen? - Leistung
Vereinsregister - Eintragung des Vereins beantragen ➚
Wenn Sie einen Verein gründen, ist dieser ohne Eintragung in das Vereinsregister nicht rechtsfähig. - Lebenslage
Gründung eines Vereins
Manches lässt sich nur erreichen, wenn sich mehrere mit dem gleichen Ziel zusammentun.
Falkensteig
Unteribental
Wagensteig