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 Tätigkeit als Marktteilnehmer für Holz und Holzerzeugnissen aus Ländern außerhalb der EU anzeigen ➚
 Wenn Sie seit dem 03.03.2013 Holz oder Holzerzeugnisse erstmalig in der EU in den Verkehr bringen möchten (als sogenannter "Marktteilnehmer"), sind Sie verpflichtet, nachzuweisen, dass es sich um Holz und …




 
