Vereinszuschuss
Damit auch dieses Jahr der Vereinszuschuss ausbezahlt werden kann, benötigt die Gemeinde Buchenbach die Anzahl der jugendlichen Mitglieder Ihres Vereins.Folgende Voraussetzungen für die Bezuschussung von jugendlichen Mitgliedern müssen beachtet werden:
•	Der Zuschuss wird nur an aktive jugendliche Mitglieder, die dem jeweiligen Dachverband gemeldet sind, gewährt. Passive Mitgliedschaft oder Familienmitgliedschaft begründen keinen Anspruch.
•	Im Jahr der Zuschussgewährung muss der Jugendliche das 3. Lebensjahr, nicht aber das 18. Lebensjahr, vollendet haben. Die Jahrgänge vom 01.01.2009 bis 31.12.2023 finden Anwendung.
•	Als Stichtag für den Wegzug gilt der 30.06. eines Jahres. Das heißt, wenn der Jugendliche am 30.06. eines Jahres noch gemeldet ist, wird der Zuschuss ausbezahlt.
•	Der Zuschuss wird nur für Jugendliche gewährt, die ihren Hauptwohnsitz in Buchenbach haben.
Senden Sie bitte bis spätestens 31. August 2026 an die Gemeindeverwaltung Buchenbach, Frau Reichmann (d.reichmann@buchenbach.de), eine Liste mit den Mitgliedern, welche die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Bitte achten Sie darauf, das Geburtsdatum sowie die Anschrift des Jugendlichen mit anzugeben.
(Bild KI-generiert)

