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Grundsteuerreform

Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig. Deshalb wurde im November 2020 das "neue" Grundsteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg erlassen. Die Umsetzung erfordert jedoch die Mitwirkung der betroffenen Bürger.

Bis zum 31. Oktober 2022 müssen die Steuerpflichtigen ihre sogenannte "Feststellungserklärung" für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 bei ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER abgeben. Dies ist seit dem 1. Juli diesen Jahres möglich.

Ab Juli 2022 werden auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de weitere Informationen und erforderliche Daten zur Abgabe der Feststellungserklärung zu finden sein. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann voraussichtlich ebenfalls zugegriffen werden. Darüber hinaus gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes FAQ mit Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Ergänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung unter www.steuerchatbot.de gestellt werden. Weiter unten auf dieser Seite finden Sie noch ergänzende Links und Hinweise zur Ermittlung der erforderlichen Daten.
Logo Finanzämter Baden-Württemberg, Quelle: www.finanzamt-bw.fv-bwl.de

Bodenrichtwerte

Logo von Boris BW Bodenrichtwertsystem, Quelle: www.gutachterausschuesse-bw.de
Logo Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald, Quelle: www.gutachterausschuss-bnb.de

Grundbuchauskunft

Die für die Feststellungserklärung erforderlichen Angaben (z.B. Gemarkung, Nummer des Grundbuchblatts, Flurstücksnummer oder Fläche des Flurstücks) finden Sie in Ihrem Kaufvertrag, in Eintragungsbekanntmachungen des Grundbuchamts und in Ihnen bereits vorliegenden Grundbuchausdrucken. Der vielfach verwendete Begriff "Grundbuchauszug" entspricht dem Begriff "Grundbuchausdruck". Die Flurstücknummer Ihres Grundstücks können Sie auf der Internetseite www.geoportal-bw.de ermitteln. Die Fläche Ihres Grundstücks können Sie über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg unter dem Link www.gutachterausschuesse-bw.de in Erfahrung bringen.

In der Regel ist es nicht erforderlich, für die Abgabe der Feststellungserklärung einen neuen, gebührenpflichtigen Grundbuchausdruck zu beantragen.

weitere Informationen und Themenseiten

Berechnungsbeispiel

Darstellung Grundsteuerreform als Infografik (Quelle: Bundesministerium für Finanzen)