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Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sachverständiger nach § 18 Bundesbodenschutzgesetz ➚
Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG) sieht an mehreren Stellen vor, Sachverständige einzubeziehen.