Erinnerung: Bitte lesen Sie Ihre Wasseruhren ab
Wichtige Information zur Ablesung: Die Jahresabrechnung zum 31.12.2025 erfolgt aufgrund einer Systemumstellung in diesem Jahr vorgezogen.Die Verbräuche zwischen Ablesedatum und 31.12.2025 werden entsprechend dem ermittelten Verbrauch hochgerechnet.
Die Ablesekarten werden Ihnen mit der Post zugehen. Um die Abrechnung 2025 für das Wasser und Abwasser erstellen zu können, bitten wir Sie, den Zählerstand Ihrer Wasseruhr abzulesen und diesen umgehend, bis spätestens 31.10.2025, wie folgt mitzuteilen:
- per Internet unter Eingabe des Buchungszeichens und Ihres individuellen Passwortes, welches jeweils auf dem Anschreiben aufgeführt ist oder
- mittels QR-Code,
- über den Postweg durch Eintrag des Zählerstandes auf der Ablesekarte.
Wir machen darauf aufmerksam, dass lt. Gebührenordnung der Gemeinde Buchenbach bei Nichtablesung der Wasseruhren Gebühren für Ablesung der Wasseruhren durch die Gemeinde bzw. Schätzung der Zählerstände erhoben werden können.
Nutzen Sie das elektronische Ableseverfahren, denn es hilft Ihnen und uns, Kosten zu sparen und somit die Wasser- und Abwassergebühren niedrig zu halten.
Den Link finden Sie hier:
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