Verfahrensbeschreibungen & Dienstleistungen
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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt insbesondere Beschäftigte mit niedrigem und mittlerem Einkommen bei der Investition in die eigene Weiterbildung, indem es unter bestimmten Voraussetzungen Prämiengutscheine vergibt.
Zuständigkeit
für die Beratung und die Ausstellung eines Bildungsprämiengutscheins: eine anerkannte Beratungsstelle
Tipp: Eine Liste der derzeitigen Beratungsstellen finden Sie in Internetauftritt www.bildungspraemie.info.
Voraussetzungen
- Erwerbstätigkeit (einschließlich geringfügige Beschäftigung, Beschäftigung im Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit und Ähnliches, außer öffentlich geförderte Erwerbstätigkeit)
- individuelle berufliche Weiterbildung
- Einkommensgrenzen
Je nach gewähltem Förderungsmodell darf Ihr Jahreseinkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten.
Achtung: Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB III (Arbeitslosengeld) erhalten oder bereits an einer staatlich geförderten Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, können Sie keine zusätzlichen Förderungen im Rahmen der Bildungsprämie in Anspruch nehmen.
Ablauf
Wenn Sie Interesse an einer individuellen beruflichen Weiterbildungsmaßnahme haben, dafür eine Bildungsprämie in Anspruch nehmen wollen und die genannten Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie sich an eine der anerkannten Beratungsstellen wenden. Dort erhalten Sie zunächst ausführliche Informationen über die für Sie infrage kommenden Kurse oder Prüfungen. Über das Gespräch fertigt Ihr Berater ein Protokoll an, das beide Seiten unterschreiben müssen. Darüber hinaus umfasst das Beratungsgespräch eine Erläuterung der unterschiedlichen Finanzierungsmodelle.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen die Beratungsstelle einen Bildungsprämiengutschein aus. Auf diesem Gutschein müssen in der Regel mindestens drei Kursanbieter genannt sein. Sie buchen die Weiterbildungsmaßnahme bei einem der auf dem Gutschein genannten Anbieter und bezahlen dann nur den Anteil der Gebühren, der nicht vom Gutschein abgedeckt wird.
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind zum Beratungsgespräch mitzubringen:
- amtlicher Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
- letzter Einkommensteuerbescheid (mindestens aus dem Vorvorjahr) – ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt werden oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen
- sofern Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen: Nachweis über den Aufenthaltsstatus
Fristen
Beratung und Weiterbildung müssen zwischen dem 1. Dezember 2008 und dem 30. November 2011 stattfinden.
Sonstiges
Im Onlineauftritt www.bildungspraemie.info finden Sie alle wesentlichen Informationen zu den Fördermaßnahmen.
Rechtsgrundlagen
- Bundesministerium für Bildung und Forschung – Bekanntmachung der Richtlinien zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen der "Bildungsprämie"
- Ergänzende Durchführungsbestimmungen zur Förderung vom Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen der "Bildungsprämie"