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Sommerzeit – Festezeit: Mit steigenden Temperaturen nimmt auch die Zahl der privaten und öffentlichen Feste zu. Kindergärten, Schulen und Kirchengemeinden, aber auch Vereine veranstalten regelmäßig Feste, bei denen auch für das leibliche Wohl gesorgt wird.
Beim Umgang mit Lebensmitteln kann es jedoch zu Fehlern kommen, die nicht ohne Folgen für die Gesundheit der Gäste bleiben. Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen (z.B. Salmonellosen) sein. Um jede nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel zu verhindern, müssen hygienische Mindestanforderungen eingehalten werden. Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.
Tipp: Unter dem Titel "Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten" bietet das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg eine Broschüre an, die Veranstalter über die hygienischen Mindestanforderungen und Grundregeln für die Lebensmittelzubereitung und -lagerung informiert. In unserer virtuellen Bibliothek finden Sie zusätzlich ein Merkblatt zu den Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln auf Märkten und Vereinsfesten.
Zuständigkeit
für die Einhaltung der Hygienevorschriften: die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde
Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Sonstiges
Weitere Informationen über die amtliche Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum und den Internetseiten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter sowie der Veterinärämter in Baden-Württemberg.
Achtung: Grundsätzlich muss jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich (z.B. Familienfest) hinausgeht, genehmigt werden. Hier erhalten Sie nähere Informationen zur Erlaubnis für Veranstaltungen (Straßenverkehr).
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
- Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts – Artikel 1
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene bei der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln(Lebensmittelhygiene-Verordnung, LMHV)
Lebenslagen
- Verbraucherschutz und Ernährung / 1. Ernährung und Lebensmittelsicherheit
- Verbraucherschutz und Ernährung / 1. Ernährung und Lebensmittelsicherheit / 1.3. Lebensmittelhygiene
- Verbraucherschutz und Ernährung / 1. Ernährung und Lebensmittelsicherheit / 1.5. Kontrolle der Lebensmittelsicherheit / 1.5.1. Lebensmittelkontrolle
- Vereine / 5. Weitere Informationen und Links