Verfahrensbeschreibungen & Dienstleistungen
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Bezugsort
Geben Sie den Ort ein, in dem Sie Ihre Praxis haben.
Ärzte, die ihre Praxis oder – wenn sie ihre Tätigkeit nicht ausüben – ihren Wohnort in Baden-Württemberg haben, müssen sich bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.
Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört es unter anderem, die Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten sowie deren Weiter- und Fortbildung zu fördern und die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.
Hinweis: Wenn ein Kammermitglied seine ärztliche Tätigkeit oder seinen Wohnsitz, ohne beruflich tätig zu sein, ins Ausland verlagert, steht diesem die freiwillige Mitgliedschaft offen. Ärzte, die zur ambulanten Behandlung von Kassenpatienten zugelassen sind, werden zudem automatisch Mitglied in der Kassenärztlichen Vereinigung.
Zuständigkeit
die Landesärztekammer Baden-Württemberg
Voraussetzungen
Um Kammermitglied der Landesärztekammer zu sein, müssen Sie
- als Arzt bestallt oder approbiert sein oder
- eine Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes besitzen und
- Ihren Wohnsitz oder Ihre berufliche Niederlassung in Baden-Württemberg haben.
Ablauf
Die Anmeldung zur Mitgliedschaft müssen Sie persönlich vornehmen. Sie erhalten einen Meldebogen, den Sie ausfüllen und unterschreiben müssen.
Die neuen Mitglieder werden in das Mitgliederverzeichnis eingetragen.
Unterlagen
- Personalausweis
- Approbation/Berufserlaubnis
- Promotionsurkunde
- Urkunde über die Facharztanerkennung
- Bestallungsurkunde
Hinweis: Sie müssen die Urkunden im Original oder in Form einer amtlich beglaubigten Kopie vorlegen.
Fristen
Sie sind dazu verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach Beginn der Mitgliedschaft (das heißt nach Vorliegen der Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft) bei Ihrer Kammer zu melden.
Kosten
Die Anmeldung ist kostenfrei.
Mitglieder sind verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Grundlage der Beitragsbemessung sind Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes aus ärztlicher Tätigkeit. Der Beitrag beträgt 0,41 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage und wird auf den vollen Euro abgerundet. Der Mindestbeitrag beträgt 20,50 Euro.
Freiwillige Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von 150 Euro.
Rechtsgrundlagen
- §§ 2, 3 Heilberufe-Kammergesetz (HBKG) (Kammermitglieder, Melde- und Auskunftspflichten der Mitglieder; Datenverarbeitung durch die Kammern; Verwaltungszusammenarbeit mit Behörden des Herkunfts- und Aufnahmestaates)
- §§ 2, 3 Beitragsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (Beitragsbemessung, Beitragshöhe)
- §§ 1, 2 Meldeordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
- Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Festsetzung des Beitragsfaktors