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Übersicht → Führerschein → 1. Fahrerlaubnis1. Fahrerlaubnis
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie dazu eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.
Sie müssen sowohl die theoretische Ausbildung als auch die praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren und in beiden Bereichen eine Prüfung ablegen. Falls Sie diese Prüfungen nicht bestehen sollten, können Sie sie nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums wiederholen, jedoch frühestens nach zwei Wochen.
Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt. Der Fahrerlaubnisantrag ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Der Prüfauftrag verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgreich ablegen.
Durch die Einführung der neuen Führerscheinklassen besteht häufig noch Unklarheit darüber, welche der neuen Klassen den immer noch bekannteren alten Führerscheinklassen von 1 bis 5 entsprechen.
Tipp: Informationen zu den Führerscheinklassen und zum Führerscheinrecht bieten das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg.
Zugeordnete Verfahren und Dienstleistungen
- Begleitetes Fahren ab 17
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Nachweis der Grundqualifikation
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Nachweis der Weiterbildung
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte
- Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Ersatzführerschein
- Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Internationaler Führerschein
- Namensänderung im Führerschein
- EU-Führerschein
- Ersterteilung der Fahrerlaubnis
- Mofaprüfbescheinigung
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis