Lebenslagen
Übersicht → Altersvorsorge und Ruhestand → 8. Gesundheit im Alter8. Gesundheit im Alter
Wer gesund ist und bleibt, kann den Ruhestand richtig genießen – für Ihre Gesundheit sind Sie jedoch selbst verantwortlich. Erste Anlaufstellen bei allen Fragen rund um die persönliche Gesundheit sind der Hausarzt und Ihre Krankenkasse. Wer übernimmt aber die Kosten für die Untersuchungen und auch die Kosten im Krankheitsfall?
Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner
Wenn Sie bestimmte Vorversicherungszeiten in der Krankenversicherung erfüllen – egal ob versicherungspflichtig, freiwillig oder familienversichert – und eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen (z.B. Altersrente, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit), sind Sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert.
Die Beiträge zur Krankenversicherung aus Ihrer Rente werden nach dem bundesweit einheitlichen allgemeinen Beitragssatz ermittelt. Der Rentenversicherungsträger beteiligt sich an den Beiträgen zur Krankenversicherung.
In der Pflegeversicherung ist der Beitragssatz gesetzlich festgelegt und für alle Rentenbezieher gleich hoch. Den Beitrag zur Pflegeversicherung müssen Sie alleine tragen. Rentenbezieher, die keine Elterneigenschaft nachweisen können, haben einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Prozent zu zahlen.
Für die Überweisung der Beiträge an die zuständige Krankenkasse ist der Rentenversicherungsträger zuständig. Er behält die Beiträge aus Ihrer Rente ein und leitet sie an Ihre Kranken- und Pflegekasse weiter.
Falls Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beziehungsweise bei einem Krankenversicherungsunternehmen privat krankenversichert sind, erhalten Sie auf Antrag einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Ein Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung wird nicht gewährt.
Hinweis: Beitragspflichtig sind darüber hinaus sogenannte Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit. Beispielsweise ist bei der Beurteilung, ob Betriebsrenten oder Lebensversicherungen (sogenannte Versorgungsbezüge) ebenfalls der Beitragspflicht unterliegen, zu unterscheiden zwischen
- Einkünften, die an eine (frühere) Erwerbstätigkeit anknüpfen und damit beitragspflichtig sind und
- Einkünften, die nicht im Zusammenhang mit dem Erwerbsleben stehen (private Eigenvorsorge). Diese sind beitragsfrei (z.B. Riester-Rente).
Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Krankenkasse beraten.
Angebote der Krankenkassen
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Nehmen Sie beispielweise die von den Krankenkassen angebotenen Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen sowie von Krebserkrankungen regelmäßig wahr.
Nähere Informationen zu Vorsorgeuntersuchungen erhalten Sie im Kapitel "Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen" der Lebenslage "Gesundheit".
Darüber hinaus kommt Ihre Krankenkasse auch für eventuelle Aufenthalte in Rehabilitationseinrichtungen auf. Ausführliche Informationen zum Thema "Rehabilitation" erhalten Sie im Kapitel "Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen" der Lebenslage "Gesundheit" sowie in der gleichnamigen Verfahrensbeschreibung.
Gesunde Ernährung
Um bis ins hohe Alter gesund und aktiv zu bleiben, ist eine gesunde und ausgewogene Ernährung ebenso wichtig wie die körperliche und geistige Fitness.
Informationen, Hinweise und Tipps zur richtigen Ernährung im Alter finden Sie beispielsweise in folgenden Broschüren und Internetangeboten:
- Ernährungsportal Baden-Württemberg
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung
- Was wir essen
Das Portal wird angeboten vom aid infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e.V. - Gesund altern. Prävention und Gesundheitsförderung im höheren Lebensalter
Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit mit ausführlichen Informationen zu einer gesunden Lebensweise und zur gesundheitlichen Vorsorge. Die Broschüre enthält zahlreiche Kontaktadressen zu Verbänden und Organisationen. - Essen und Trinken im Alter
Broschüre des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. - Trinken im Alter
Broschüre des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. - Fit ab 50 durch richtige Ernährung
Broschüre des aid infodienstes Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e.V. - Die Prävention
Internetportal des Bundesministeriums für Gesundheit zur Kampagne "Bewegung und Gesundheit".
Sport und Bewegung
Neben einer guten Ernährung sind auch Sport und Bewegung wichtig für das Wohlbefinden im Alter. Viele Sportvereine haben Angebote für Senioren oder für Menschen mit gesundheitlichen Problemen im Programm. Auf den Seiten des Landessportverbandes Baden-Württemberg finden Sie Adressen und Ansprechpartner der Sportvereine in Ihrer Nähe.
Geistige Fitness
Neben den Bildungsmöglichkeiten für Senioren, die im Kapitel "Bildung" dargestellt wurden, sind bestimmte Methoden des Gedächtnistrainings erwähnenswert. Der Bundesverband Gedächtnistraining e.V. bemüht sich um die Entwicklung, Förderung und Verbreitung eines ganzheitlichen Gedächtnis- und Hirnleistungstrainings.
Pflege
Allgemeine Informationen über verschiedene Formen der Pflege, Kosten und finanzielle Hilfen finden Sie in den auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlichten Hinweisen "Pflegebedürftig – was nun?". Für Kosten, die nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung gedeckt werden, können Sie gegebenenfalls Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beantragen.
Tipp: Die Broschüre "Altern und Gesundheit in Baden-Württemberg" des Ministeriums für Arbeit und Soziales ist ein Bericht über demografische Grundlagen sowie physische, psychische und soziale Indikatoren für Gesundheit, Krankheit und Altern. Ferner beleuchtet der Bericht Lebensbedingungen, gesundheitliche Versorgungsangebote sowie Pflegeaspekte, die einen unmittelbaren Einfluss auf das gesunde Altern haben.